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FAQ
FAQ: Häufige Fragen & Antworten zur Ausbildung
Bundesbeiträge für Kurse?
Ab Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, finanziell unterstützt. Sie können einen entsprechenden Antrag beim Bund stellen. Der Bundesrat hat die neue subjektorientierte Finanzierung am 15. September 2017 verabschiedet.
Das Servicepaket enthält:
- Infoflyer: zeigt die neue Finanzierung im Überblick
- Erklärvideo: erklärt die neue Finanzierung in 2 Minuten
- Link-Button (Web-Banner): verlinkt von der Partner-Website zur SBFI-Website mit allen Informationen zur neuen Finanzierung.
Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen, um die Ausbildung anfangen zu können?
Aufnahmebedingungen: Als Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung gilt eine abgeschlossene Berufslehre oder Matura. Nach Erhalt und Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen Ausbildungsvertrag in doppelter Ausfertigung. Nach Eingang eines unterschriebenen Vertragsexemplares und der Einschreibegebühr wird Ihre Anmeldung
definitiv.
Schuldgeld
Ratenzahlung möglich! Wir helfen Ihnen kostenlos und unverbindlich bei der Planung und Finanzierung.
Wo können Sie sich verpflegen?
In der näheren Umgebung gibt es einige möglichkeiten wie Migros, Bäckerei, Take-aways und Restaurants. Bäckerei mit einem kleinen Café, die auch sonntagvormittags geöffnet ist. Für Wochenendkurse empfehlen wir, das Essen selber mitzubringen.
Kann ich mit 50 Jahren noch eine Ausbildung machen?
Neben Umschulenden und Quereinsteigern gibt es auch Menschen, die auch mit über 50 Jahren noch eine Ausbildung anfangen.